Auszubildende und Studenten müssen sich nicht nur Gedanken über ihren Berufsalltag und die Organisation des Semesters machen. Sie sollten sich auch um nötigen Versicherungsschutz kümmern. So ist etwa die Krankenversicherung gesetzlich Pflicht. Auszubildende können sich nun nicht mehr über die Eltern versichern. Sie benötigen einen eigenen Vertrag. Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung sind bei allen Kassen gleich – nicht aber die Leistungen. Jede Krankenkasse kann neben den gesetzlich festgelegten Leistungen zusätzlichen Service und Wahltarife anbieten.

Schutz vor finanziellem Ruin

Auch eine private Haftpflichtversicherung ist unerlässlich. Denn jeder haftet für Schäden, die er anderen zufügt – und das im schlimmsten Fall mit seinem gesamten Vermögen. Das kann leicht den finanziellen Ruin bedeuten. Eine private Haftpflichtversicherung schützt. Azubis und auch Studenten sind allerdings während ihrer ersten Ausbildung noch über die Eltern versichert. Voraussetzung: Sie sind nicht verheiratet und die Eltern haben eine private Haftpflichtversicherung.

Berufsunfähigkeitsschutz sinnvoll

Sinnvoll ist auch die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Denn werden Azubis oder Studenten berufsunfähig, bekommen sie meist keine finanzielle Unterstützung vom Staat. Viele Versicherer bieten ihnen aber zunächst nur einen eingeschränkten Berufsunfähigkeitsschutz mit Erwerbsunfähigkeitsklausel. Das bedeutet: Wer zu Beginn von Ausbildung oder Studium berufsunfähig wird, bekommt nur dann eine Rente, wenn er auch keinen anderen Beruf ausüben kann. Erst zum Ende von Ausbildung oder Studium gibt´s den vollen Berufsunfähigkeitsschutz.
Tipp: Azubis und Studenten sollten einen Vertrag mit Nachversicherungsgarantie abschließen. Nur dann können sie später die Rentenleistung erhöhen, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Und ganz wichtig: Je früher, desto günstiger, da das Eintrittsalter entscheidend für die Beitragsberechnung ist.

Vermögenswirksame Leistungen

Das sollten sich Auszubildende nicht entgehen lassen: Mit vermögenswirksamen Leistungen bekommen sie Extra-Geld vom Chef. Er zahlt zusätzlich zum Gehalt einen bestimmten Betrag in einen extra dafür eingerichteten Sparvertrag. Auch der Staat fördert die Verträge.

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