Leistungen aus Direktversicherungen, die auf privaten Beiträgen beruhen, unterliegen nicht mehr der Verbeitragung zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteilen vom 31.03.2011 (BSG, B 12 KR 24/09 R und B 12 KR 16/10 R) entschieden, dass Leistungen aus Direktversicherungen, die auf Beiträgen beruhen, die der (ehemalige) Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer geleistet hat, keine betriebliche Altersversorgung darstellen.

Es ist damit wieder wesentlich attraktiver geworden, eine Direktversicherung privat fortzuführen: Die vertrags- und renditerelevanten Grundlagen wie z.B. Eintrittsalter sowie Rechnungszins bleiben erhalten. Abschlusskosten zum weiteren Ausbau der privaten Altersvorsorge entstehen nicht und mittlerweile vorhandene gesundheitliche Einschränkungen sind nicht von Bedeutung, da eine erneute Risikoprüfung nicht erforderlich ist.

Auch beim Thema betrieblicher Altersvorsorge ist -Zeit für Versicherungen- der richtige Ansprechpartner. Bevor jedoch eine Entscheidung zum Thema Altersvorsorge fallen kann, ist ein auf Sie zugeschnittenes Individualkonzept, welches ich für Sie erstelle, die Basis für eine professionelle Planung der Altersvorsorge.

Liebe Grüße, kurz vorm Mittagessen, aus Willich

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